Land
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Termin Umsetzung von ISPM 15
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Besonderheiten/geforderte Dokumente
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Argentinien
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Deklaration sämtlicher Holzmaterialien
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Bei Einfuhr erfolgt eine Kontrolle
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Australien
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01.09.2004
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Es ist eine Packing Declaration der Lieferung beizufügen
• Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht erforderlich
• Holzwerkstoffe aus Australien, Kanada, Europa, Israel, Japan, Neuseeland
...oder USA müssen neu hergestellt sein.
• Holzwerkstoffe aus anderen Ländern müssen:
... - Neu hergestellt sein
... - Binnen 21 Tagen versendet werden
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Brasilien
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich (bei Vollholz)
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Bulgarien
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Chile
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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China
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01.10.2002
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich (bei Vollholz)
• Verpackungen aus Holzwerkstoffen ist eine "Non Wood Packing Material Declaration"
lllbeizufügen
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Elfenbeinküste
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich (bei Vollholz)
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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EU
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• Keine Umsetzung der ISPM 15 innerhalb der EU
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Indien
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01.11.2004
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Kanada
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02.01.2004
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Kasachstan
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich (bei Vollholz)
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Kolumbien
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01.01.2005
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• Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15 zum 01.01.2005 geplant
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Mexiko
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02.01.2004
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• Beobachtung der Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15
• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Übernahme von ISPM 15 offiziell in 2005 geplant
• Gesetze und Verordnungen liegen noch nicht vor
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Neuseeland
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16.04.2003
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde, Schädlingen, Blättern und Erdreich
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Nigeria
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01.04.2004
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht erforderlich
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Philippinen
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01.01.2005
01.06.2005
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• Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15 zum 01.01.2005 geplant
• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15 gefordert
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Schweiz
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01.03.2005
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• Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15
• Die Einhaltung des IPPC 15, gilt gedoch nicht für EU-Staaten
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Senegal
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Umsetzung IPPC Standard offen !
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• Pflanzengesundheitszeugnis ggf. mit dem Zusatz
..."Die Verpackung ist frei von Quarantäne-Schadorganismen"
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Südafrika
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01.01.2005
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Vermerk in der Handelsrechnung " Das Verpackungsmaterial
...entspricht den Gesundheitsvorschriften"
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Rep. Süd Korea
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01.06.2005
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Taiwan
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01.10.2004
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• Umsetzung des IPPC Standards empfohlen
• Endgültige Regelung steht noch aus.
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Türkei
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01.01.2005
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
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USA
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02.01.2004
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• Kennzeichnung gemäß dem IPPC Standard ISPM 15
• Frei von Rinde und Schädlingsbefall
• Keine Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumente
• Bei Holzwerkstoffen sind keine Vorschriften zu befolgen
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Zusatzinfo
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Argentinien
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Deklaration sämtlicher Holzpackmittel
Gelegentlich wird zusätzlich eine Erklärung vom deutschen Exporteur verlangt,
dass das Verpackungsholz der SENASA Verordnung 19/2002 an Holzverpackung entspricht.
Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen!
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Australien
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Packing Declaration
Die Packing Declaration ist jeder Lieferung, die Verpackungsholz enthält, beizufügen.
Aus ihr geht die Art der Verpackung und die Behandlung hervor.
Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen!
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Brasilien
China
Kasachstan
Senegal
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Pflanzengesundheitszeugnis
Wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt wird, so ist dieses durch den Exporteur
bei dem für Ihn zuständigem Pflanzenschutzamt zu beantragen.
Für Senegal mit Zusatz: Die Verpackung ist frei von "Quarantäne-Schadorganismen".
Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen!
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nur China
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Non Wood Packing Material Declaration
Bei Verwendung von Holzwerkstoffen wie z.B. Sperrholz, Spanplatten,
Pressholzpaletten, ist jeder Sendung eine sogenannte "Non Wood" Erklärung beizufügen.
Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen!
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Südafrika
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Vermerk
In der Handelsrechnung sollte ein Vermerk darüber Auskunft geben,dass das Verpackungsholz
den geltenden Gesundheitsvorschriften entspricht.
Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen!
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Wichtig!!
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Verschimmeltes oder verblautes Holz und Bohrlöcher sind keine negativen Kriterien im Sinne von ISPM 15.
Schimmel, verblautes Holz und Bohrlocher führen oft zu Reklamationen im Empfangsland wie auch bei Kunden!
Ebenfalls ist Waldkante zu vermeiden!
In dem Interesse des Versenders / Exporteurs ist auf einwandfreie saubere Ware zu achten.
Nur so können Sie sicher sein, das keine Reklamationen und Kosten auf Sie als Versender / Exporteur zukommen.
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Die Termine beziehen sich auf die Ankunft im Empfangsland. Die Tabelle gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung vom ISPM 15.
Detaillierte Informationen sind den Vorschriften der jeweiligen Länder zu entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 01.11.2004.
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