"Non Wood Packing Declaration"

Verarbeitetes Holz (z.B. Sperrholz, Spanplatte, MSB - Platte, Pressholzpaletten), das in seinem Herstellungsverfahren bereits einer Hitzebehandlung unterzogen wurde, ist nicht als Verpackung im Sinne der Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 anzusehen.

Einige Länder fordern jedoch eine sogenannten Non Wood Packing Declaration, die jeder Warensendung beizugeben ist.

Diese ist vom Versender (Exporteur) mit den geforderten Daten beizubringen.

Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht erforderlich.

(Quelle: Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards, ISPM 15 BBA-AG 2004/09)

(Entsprechende Erklärungen erhalten Sie mit unseren Warenlieferungen.)