Verarbeitetes Holz (z.B. Sperrholz, Spanplatte, MSB - Platte, Pressholzpaletten), das in seinem Herstellungsverfahren bereits einer Hitzebehandlung unterzogen wurde, ist nicht als Verpackung im Sinne der Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 anzusehen.
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Einige Länder fordern jedoch eine sogenannten Non Wood Packing Declaration, die jeder Warensendung beizugeben ist.
Diese ist vom Versender (Exporteur) mit den geforderten Daten beizubringen.
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Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht erforderlich.
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